Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, da es sich um einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen (natürliche oder juristische Person) und der RFE-IT Software- & Websolutions, Reinhard Freund mit Herrn Herbert Aulinger für diese Software (OptiPreis-Bodenleger) und alle damit verbundenen elektronischen oder gedruckten Medien, Materialien, Dokumentationen, etc. handelt.
Durch das Installieren, Kopieren oder eine Nutzung auf andere Art und Weise erklären Sie, folgende Bestimmungen gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben:
1. Rechte des Lizenznehmers:
Die RFE-IT Software- & Websolutions, Reinhard Freund und Herr Herbert Aulinger räumen dem Lizenznehmer folgende Rechte ein:
1.1. Pro Lizenz eine Installation der Software OptiPreis Bodenleger auf einem Computer und einem mobilen Gerät (z.B. Laptop) desselben Lizenznehmers bei nicht gleichzeitiger Nutzung auf beiden Geräten.
1.2. Eine Lizenz darf nur von einer einzigen Person (dem Lizenznehmer) genutzt werden.
2. Verpflichtungen und Beschränkungen:
2.1. Der Vertrieb der Software erfolgt ausschließlich Herrn Herbert Aulinger und durch von den Eigentümern (RFE-IT Software- & Websolutions und Herr Herbert Aulinger) dazu berechtigte Parteien. Ein Verkauf oder sonstiger Vertrieb (z.B. illegaler Vertrieb via Internet, Filesharing, Raubkopien etc.) durch unberechtigte natürliche oder juristische Personen ist untersagt.
2.2. Der Quellcode der Software darf nicht dekompiliert (u.a. auch „reverse engineering“, Disassemblierung), kopiert, für andere Software eingesetzt oder auf andere Weise missbraucht werden. Eine Weiterentwicklung der Software, eine Einbindung in eine andere Software oder ähnliches ist nur nach Berechtigung durch beide Eigentümer der Software erlaubt.
2.3. Die Software wird zur Verfügung gestellt, so wie sie ist („as is“). Die Eigentümer und Vertriebspartner haften nicht für eventuelle, durch die Software entstandene spezielle, indirekte, zufällige Schäden, Folgeschäden oder Strafschadenersatz in welcher Form auch immer. Gewährleistungen und Garantien sind ausgeschlossen.
3. Die Software OptiPreis Bodenleger, und alle damit verbundenen elektronischen oder gedruckten Medien, Materialien, Dokumentationen, etc. sind geistiges Eigentum der beiden Eigentümer. Das Urheberrecht liegt bei den beiden Eigentümern. Die Eigentümer behalten sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte in diesem EULA vor. Die Software wird nur lizenziert und nicht verkauft.
4. Die Eigentümer haften nicht für Drittanbieter (u.a. Links auf Seiten von Drittanbietern etc.).
5. Zusätzliche, in dieser Software verwendete Software (z.B. Datenbanksystem H2) ist geistiges Eigentum der jeweiligen Eigentümer. Alle Rechte vorbehalten.
6. Diese EULA gilt auch für Updates und Erweiterungen für diese Software, die durch die beiden Eigentümer erstellt oder berechtigt wurde.
7. Eine direkte oder indirekte Übertragung der Software vom Lizenznehmer auf eine andere natürliche oder juristische Person ist nicht gestattet.
8. Für den Fall, dass der Lizenznehmer gegen diese EULA verstößt, sind die Eigentümer dazu berechtigt, dem Lizenznehmer die Benutzung dieser Software zu verbieten. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, in so einem Fall alle seine Kopien der Software (digital oder gedruckt, usw.) und ihre Komponenten zu zerstören.
9. Der Kaufpreis für die Lizenz beinhaltet keinen Support. Von den Eigentümern wird zwar ein technischer und inhaltlicher Support zur Verfügung gestellt; dieser wird jedoch gesondert abgerechnet bzw. derzeit (Stand 10.06.2013) ohne Verpflichtung bis auf weiteres kostenlos geleistet, was jedoch jederzeit widerrufen werden kann. Aktuelles hierzu finden http://optipreis-bodenleger.de/support.php
Der Lizenznehmer kann den Support der beiden Eigentümer nutzen. Die Eigentümer haften nicht für eventuell durch den Support entstandene spezielle, indirekte, zufällige Schäden, Folgeschäden oder Strafschadenersatz in welcher Form auch immer. Gewährleistungen und Garantien sind ausgeschlossen. Es entstehen keinerlei Ansprüche.
Sollten Sie mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden sein, sind Sie nicht berechtigt, diese Software und alle damit verbundenen elektronischen oder gedruckten Medien, Materialien, Dokumentationen, etc. zu benutzen.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so berührt dies nicht den Rest der Vereinbarung. Für die unwirksame Bestimmung tritt das rechtlich Mögliche und dem Beschriebenen am nächsten kommende in Kraft.